Verkaufs-und Lieferbedingungen
TR Metallbearbeitung GmbH
(gültig ab August 2004)
1. Allgemeines
Soweit von uns nicht schriftlich anderweitige Vereinbarungen bestätigt sind, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Alle Aufträge werden aufgrund dieser Bedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gelten auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen. Etwas anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt.
2. Angebote
Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
3. Preisstellung
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk. Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Sie gelten ausschließlich Verpackung, Transportversicherung und unverzollt bei Auslandsversand. Mit Absenden der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel.
4. Zahlung
Sind keine besonderen Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen, sind Zahlungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit des Bestellers, zahlt er auf unsere Zahlungserinnerung/Mahnung nicht, stellt er seine Zahlung ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, sind wir ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen berechtigt, Vorauszahlung, Sicherheit oder Barzahlung zu verlangen und Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund und bis zur Einlösung von Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeitvon Lastschriften unser Eigentum. Die Bearbeitung oder Verarbeitung derVorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen.Wird die von uns gelieferte Ware mit fremden Eigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestände im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu denübrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6. Beanstandungen und Schadensersatz
Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen bei dem Abnehmer sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 5 Werktagen nach Eingang der Ware schriftlich bei uns eingegangen ist. Bei Mängeln oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer Ware erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oderErsatzlieferung. Bei Fehlschlagen dieser Maßnahme kann der Käufer Minderung verlangen. Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Fälle aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen und Ansprüche ist Hildesheim. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt nur das für die Rechtsbeziehungen maßgebende deutsche Recht.
TR Metallbearbeitung GmbH
Geschäftsleitung